Provisorische Abrechnung bis 2020
Zwischenablesungen und Abrechnungen pro rata temporis werden durch die WLU nicht erstellt (Allgemeine Geschäftsbedingungen Art. 59, Abs. 3). Die WLU erstellt keine Zwischenabrechnungen, da Sie nicht wissen kann ob Liegenschaften inklusive oder exklusive Wasser und Abwasser vermietet oder verpachtetet sind.
Die vom Wasserzähler angezeigte Wassermenge wird, gleichgültig ob sie absichtlich verbraucht wurde oder aus Undichtheiten bzw. Rohrgebrechen und dergleichen nach dem Wasserzähler oder offenstehenden Entnahmestellen ungenützt ausgeflossen ist, als von der WLU gelieferte und vom Kunden entnommen verrechnet.
Das untenstehende Berechnungsmodul soll Kunden helfen, allfällig gewünschte Zwischenabrechnungen mit Mietern oder Pächtern unter Berücksichtigung der Mietdauer zu erstellen. Diese provisorische Zwischenabrechnung wird auf Basis der aktuellen Tarifordnungen für normale Bauten ohne Ausnahmen (Grundgebühr (Zählermiete und Löschschutz) und Verbrauchsgebühr Wasser sowie Grundgebühr und Verbrauchsgebühr Abwasser) erstellt. Als kleinste Zeiteinheit kann ein Monat berechnet werden. Die provisorische Abrechnung ist rechtlich nicht verbindlich.
Lesen Sie zuerst den aktuellen Zählerstand ab und beachten Sie auch die Zählergrösse auf der Fronseite der Wasseruhr.
Ihre Daten im Berechnungsmodul werden nicht bei der WLU gespeichert.
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