Rechtsgrundlagen / Tarife
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden in dem von der WLU versorgten Gebiet. Die Verbrauchsgebühren werden durch die WLU festgelegt und gelten für alle Gemeinden.
Die einmalige Wasseranschlussgebühr wird von den Gemeinden durch die Tarifverordnungen festgehalten. Ebenso die Verbrauchsgebühren für das Abwasser.
Gültig ab 01.01.2013
Die WLU stellt im Auftrag der Gemeinden auch die Rechnung für den Anteil des Abwassers. Dieser Anteil wird von der WLU an die Gemeinden weitergeleitet.
Gültig ab 01.01.2019