Schutzzonen in Liechtenstein
Unsere Gewässer sind bedroht von Verschmutzung durch Abwasser, Aus- und Abschwemmungen bedenklicher Stoffe aus Deponien und der Landwirtschaft sowie durch Unfälle und unsachgemässen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Aber auch übermässiges Ableiten von Wasser zu Nutzungszwecken, das Zuschütten und Eindolen von Fliessgewässern und das Absenken des Grundwasserspiegels gefährden unsere Wasservorkommen.
Der Liechtensteinische Landtag hat 1957 das erste Gewässerschutzgesetz erlassen und das Gesetz 2003 umfassend novelliert. Es bezweckt den umfassenden Schutz unserer Gewässer, welche Trinkwasserressource, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Landschaftselemente und Erholungsraum für den Menschen darstellen.
Übersichtsplan Grundwasserschutzzonen und -areale
Gewässerüberwachungsstation am Binnenkanal in Ruggell