Sauberes Trinkwasser (Sichere Installation - Kein Rückfluss)
Mit Schreiben des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen vom 4. August 2014 wurden die Wasserversorgungen in Liechtenstein aufgefordert eine Gefahrenanalyse vom Netz durchzuführen und die Rückflussverhinderung sicherzustellen. Die Wasserversorgungen in Liechtenstein haben sich daraufhin auf eine einheitliche Vorgehens- und Umsetzungsweise verständigt. Die Kosten für diese Kontrolle sind vom Kunden zu tragen (Allgemeine Geschäftsbedingung, Art. 30).
Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie auf Webseite www.sauberes-trinkwasser.li.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis für diese notwendige Massnahme welche der Sicherstellung der hohen Trinkwasserqualität dient und stehen für weitere Auskünfte jederzeit gerne zu Verfügung.
Weitere Unterlagen
Schreiben Amt für Lebensmittelkontrolle
Vortrag Amt für Lebensmittelkontrolle
Vortrag SVGW
Regenwassernutzung
Heizungsfüllung
Filter
Rückflussverhinderung Schwimmbad- und Teichanlagen
Rückflussverhinderung Landwirtschaft und Gartenbau
Nicht zertifizierte Systeme
Gartenbewässerung
Systemtrenngeräte
Trinkwassernachbehandlung beim Konsumenten SVGW
Unzulässige absperrbare WC-Duschbrausen
Sprinkleranlagen
Private Wasserversorgung